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Bis 1.500 EUR Son­der­zah­lun­gen jetzt steu­er­frei und sozialversicherungfrei

Mitteilung des Bundesfinanzministeriums:

Arbeitgeber können Beschäftigten, zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020, Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Voraussetzung: Die Beihilfen und Unterstützungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen soll die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt werden.

Quelle: Bundesfinanzministerium