Die Entgeltabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung) beinhaltet Informationen zur Zusammensetzung des Entgelts von Arbeitnehmern. Diese Abrechnung dient als Nachweis für die Mitarbeiter eines Unternehmens und dokumentiert die Bezüge und Abzüge innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Die Entgeltabrechnung berücksichtigt dabei unter anderem Zuschläge, Vergünstigungen, Vorschüsse und Abschlagszahlungen in Verbindung mit den jeweiligen Steuerklassen. Darüber hinaus fließen auch gesetzliche Abzüge (Steuer und Beiträge der Sozialversicherung) in die Entgeltabrechnung mit ein.
Laut §108 der Gewerbeordnung ist jeder Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet eine Entgeltabrechnung zu erstellen. Die Lohnabrechnung muss laut Gesetzgeber in Textform oder in Form eines Ausdrucks eines elektronischen Dokuments vorliegen.