Die betriebliche Altersversorgung ist ein wesentlicher Teil der betrieblichen Entgeltgestaltung und somit der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Gerade in Zeiten von gering werdender, gesetzlichen Rentenleistungen steigt die persönliche Bedeutung einer zusätzlichen Alterssicherung für die Mitarbeiter – neben der gesetzlichen Rente. Dies führt dazu, dass schon bei geringsten Zweifeln eines Arbeitnehmers (Versorgungsempfängers) an der Korrektheit der zugesagten Versorgungsleistung seitens des ehemaligen Arbeitgebers der Weg der rechtlichen Überprüfung gewählt wird, bis hin zum gerichtlichen Verfahren.
Dabei handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt. Allein durch die Änderung des Familienrechtes hat sich die Gruppe der Anspruchsberechtigten drastisch erweitert. Die Teilung des Ehezeitanteils an der betrieblichen Versorgung für den ehemaligen Ehepartner führt nicht nur zu mehr Berechtigungen, sondern vor allem zu einem höheren Risiko für den Arbeitgeber. Gerade Mängel an seinem Versorgungsversprechen, egal ob gerechtfertigt oder nicht, können zu langwierigen Prozessen und weiterführenden Haftungsansprüchen führen. Nur durch eine umfassende Betreuung und Beratung können Sie dies verhindern. Unsere Rechtsberatungsagentur unterstützt Sie bei der erfolgreichen und zum jeweiligen Rechtsstand aktuellen rechtssicheren Umsetzung sowie Fortführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
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