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Entgeltwelt - Ihr kompetenter Partner zu Fragen der Entgeltabrechnung

Torsten Franke

Treten Sie direkt mit dem Experten Torsten Franke in Kontakt!

Schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@entgeltwelt.de oder rufen Sie direkt unter 089 – 357 462-77 an.

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Lohnabrechnung und -buchhaltung sowie der Gehaltsabrechnung von Inhouse bis Outsourcing.

Wir sind auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen Ihr qualifizierter Partner für die Einrichtung, Prüfung, Bewertung, Restrukturierung und Betreuung von flexiblen Entgeltsystemen. Neben der Entgeltabrechnung informieren wir Sie rund um die Themen Lohn, Steuer, betrieblichen Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten in Ihrem Unternehmen.

Spezialisiert auf die Entgeltabrechnung in Verbindung mit der Betreuung von Versorgungszusagen an Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter von mittelständischen Unternehmen, unterstützen wir unsere Kunden langfristig und zuverlässig bei allen Fragen von der Neueinrichtung über die Verwaltung bis zur Neuausrichtung oder ggf. auch Einstellung betrieblicher sozialer Leistungen.

In Kooperation mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Finanzdienstleistern bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Beratungsansatz!

Aktuelles

6. Juli 2023 in Aktuelles, Allgemein

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – in Kraft getreten zum 1. Juli 2023

Wie in einem vorherigen Beitrag zum Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetzes (PUEG) ausgeführt, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. April 2022, eine zu der Zeit im bestandenen System der…
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6. Juli 2023 in Aktuelles, Allgemein

Ab 1. Juli 2023: Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder nachfolgende Regeln zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Entgeltausfall: Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsausfall dazu führt, dass die betroffenen Beschäftigten weniger Entgelt erhalten,…
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6. Juli 2023 in Aktuelles, Allgemein

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug zum 1. Juli 2023 – späteste Anwendung ab 1. September 2023

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 19. Juni 2023 das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen sowie die neuen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 1. Juli 2023. Die Änderungen der Programmablaufpläne berücksichtigen die…
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