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Neues Verfahren in der Entgeltabrechnung, ab 1. Juli 2025 obligatorisch: Datenaustauschverfahren DaBPV für die Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung

Das neue Verfahren in der Entgeltabrechnung, ab 1. Juli 2025 obligatorisch:

Ab 1. Juli 2025 startet das neue obligatorische Datenaustauschverfahren DaBPV für die Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung. Das neue Verfahren basiert auf Grundlage des § 55a SGB XI und muss laut Gesetz bis 31. März 2025 digital bereitstehen.

Arbeitgeber müssen somit ab 1. Juli 2025 obligatorisch, elektronisch, über die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Elterneigenschaft und Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder abrufen. gkv-datenaustausch.de

In unserem Short-Update Seminar vermitteln wir Ihnen, zusammenfassend, in 90 Minuten die rechtlichen und fachlichen Grundlagen zum Abruf-(Abonnement-)verfahren.

Sie erfahren, welche technischen Schnittstellen Ihr Lohnsystem und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das Online-Seminar richtet sich an Personal-, Payroll- und IT-Verantwortliche.

Schwerpunkte sind:

  • Rechtsgrundlagen und Einführung in das DaBPV-Verfahren
  • Obligatorischer digitaler Nachweis
  • Was passiert, wenn mit dem Datenabruf abweichende Daten, zu bereits manuell erfassten Daten, übermittelt
  • Aktuelle Hinweise des GKV-Spitzenverbandes, Stand 31. März 2025
  • Verfahren: Anmeldungen bei Beschäftigungsbeginn, Abmeldung bei Beschäftigungsende, Bestands- und Historienabfrage bis zur Rückmeldung
  • Hinweise zur Umsetzung in der Entgeltabrechnungspraxis

Für Antworten auf Ihre Fragen zum neuen Verfahren, melden Sie sich gerne unter IWB-Seminare.de an.