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Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben

By 13. März 2019März 17th, 2019Aktuelles, Allgemein

13. März 2019: Der Bundestag hat beschlossen, dass die Verdienstgrenzen bei Minijobs nicht dynamisiert werden!

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. März 2019 den Gesetzentwurf vom 8. Oktober 2018 (Bundestags-Drucksache 19/4764), zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Demnach bleibt es auch weiterhin bei der Höchstverdienstgrenze von durchschnittlich 450 EUR p.M. und maximal 5.400 EUR im 12-Monatszeitraum.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/628588-628588