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Der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2017

By 30. Juli 2016Aktuelles

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro um 0,34 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde steigen. Diese Anhebung hat die Mindestlohn-Kommission am 28. Juni 2016 der Bundesregierung vorgeschlagen.

„Die Mindestlohn-Kommission hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzulegen“, sagte der Vorsitzende der Mindestlohn-Kommission, Jan Zilius.

Die Mindestlohn-Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen zwischen Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. Maßstab sind die tariflichen Grundstundenlöhne sowie deren monatliche Entwicklung. Laut dem Statistischem Bundesamt entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4%, einschließlich  der Tariferhöhung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zum 1. März 2016.

Für 2018 stellt die Mindestlohn-Kommission für die nächste Entscheidung in 2018 – gültig ab 1. Januar 2019 – einen voraussichtlichen Tarifindex von 3,2% fest.

Quelle / Weiterlesen unter: Die Bundesregierung