… wird, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung, nach dem sog. Anspruchs-/Entstehungsprinzip, grundsätzlich in dem Lohnabrechnungszeitraum für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen, für den es bestimmt ist.
Zum laufenden Entgelt gehören:
- Überstundenvergütungen
- Leistungszulagen
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN)
- Schichtzulagen
- Schmutzzulagen
- Provisionen
- Vermögenswirksame AG-Leistungen usw.
- Verkaufsprämien