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Laufendes Arbeitsentgelt

By 7. Mai 2012Allgemein

… wird, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung, nach dem sog. Anspruchs-/Entstehungsprinzip, grund­sätzlich in dem Lohnabrechnungszeitraum für die Berechnung der Beiträge zur Kran­ken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen, für den es bestimmt ist.

Zum laufenden Entgelt gehören:

  • Überstundenvergütungen
  • Leistungszulagen
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN)
  • Schichtzulagen
  • Schmutzzulagen
  • Provisionen
  • Vermögenswirksame AG-Leistungen usw.
  • Verkaufsprämien