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Doppelte Haushaltführung

By 7. Mai 2012Allgemein

Ein doppelter Haushalt im steuerlichen Sinne liegt bei einem Arbeitnehmer dann vor, wenn er aus beruflichen Gründen:

  • außerhalb des Ortes beschäftigt ist, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, und
  • am Beschäftigungsort wohnt, und
  • nicht täglich an den Ort des eigenen Hausstands zurückkehrt