Ein doppelter Haushalt im steuerlichen Sinne liegt bei einem Arbeitnehmer dann vor, wenn er aus beruflichen Gründen:
- außerhalb des Ortes beschäftigt ist, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, und
- am Beschäftigungsort wohnt, und
- nicht täglich an den Ort des eigenen Hausstands zurückkehrt