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Das ELENA-Verfahren

By 17. Oktober 2011Aktuelles

18.07.2011: „Das ELENA-Verfahren wird eingestellt“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben gemeinsam eine Pressemitteilung herausgegeben und angekündigt, dass das ELENA-Verfahren eingestellt wird und ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf den Weg gebracht wird.

Bis zum in Kraft treten neuer Regelungen gelten die §§ 95 ff Viertes Buch Sozialgesetzbuch in der jetzigen Fassung weiter. Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) und Registratur Fachverfahren sind nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Die Zentrale Speicherstelle wird daher weiterhin die Daten entsprechend der noch geltenden Rechtslage annehmen und wie bisher verarbeiten.

Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt

Konsequenzen aus der bestehenden Rechtslage

Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.das-elena-verfahren.de/elena-verfahren-wird-eingestellt