Jahressteuergesetz 2022 – Änderungen im Zulagenverfahren ab 1. Januar 2025
Optimierung bei Auszahlung der Riester-Zulage
Für Zulagenverfahren der Riester-Rente ergeben sich durch Wirksamwerden des „Jahressteuergesetzes 2022“ ab 2025 weitere Änderungen:
- Zulagenrückforderungen werden für meisten Riester-Sparer der Vergangenheit angehören
- Behebung eines wesentlichen Kritikpunkt an Riester-Rente bzw. am Zulagenverfahren
Prüfung vor Auszahlung der Riester-Zulage
- Maschinelle Prüfung für alle ab Beitragsjahr 2024 gestellten Zulagenanträge, vor Auszahlung der Riester-Zulage, der im Zulagenantrag enthaltenen Angaben zur Zulageberechtigung, zu Einkommen u. Kindergeldberechtigung
- Auszahlung der Riester-Zulage an Anbieter zur Gutschrift auf dem Riester-Vertrag erfolgt nur dann, wenn die übermittelten Daten durch den Datenabgleich bestätigt werden
- Verfahrensumstellung soll Rückforderungen Riester-Zulagen weitestgehend vermeiden
Festsetzungsbescheid nicht gewährter Riester-Zulage
- Ergibt maschineller Datenabgleich, dass keine Zulagebe-rechtigung besteht, wird die beantragte Riester-Zulage nicht an Anbieter zur Gutschrift auf Riester-Vertrag ausgezahlt
- Gleiches gilt, wenn für das im Zulageantrag angegebene Kind keine Kindergeldberechtigung vorliegt und somit kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht
- In diesem Fall weicht berechnete Zulage von beantragter Zulage ab
- Riester-Sparer werden jetzt direkt von Zentraler Zulagen-stelle für Altersvermögen (ZfA) informiert
- Sparer erhalten Festsetzungsbescheid von Amts wegen
- Gegen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden
- Änderung betrifft alle Zulageanträge ab Beitragsjahr 2024
- Trotz sehr umfangreicher Prüfungen vor Auszahlung Riester-Zulagen, kann es in Einzelfällen zu Rückforderungen von Zulagen kommen
- Dies kann z.B. der Fall sein, wenn nach Auszahlung der Riester-Zulagen Kinderzulage Ehepartner oder Ehepartnerin zuge-ordnet wird o. sich Anzahl beantragter Kinderzulagen verringert
- Ebenso wird Riester-Zulage zurückgefordert, wenn Kindergeld-berechtigung von Familienkasse rückwirkend aufgehoben wird
- Weiteres Beispiel ist, wenn Zulageberechtigung auf einer mög-lichenKindererziehungszeit beruhte, die nicht rechtzeitig bean-tragt oder wird Kindererziehungszeit nicht bewilligt
- Festsetzungsbescheid von Amts wegen
- Gegen diesen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden