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BMF-Schreiben: Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024, zu § 3 Nr. 39 und § 19a EStG

By 25. August 2024März 25th, 2025Aktuelles, Allgemein
  • BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden
  • BMF-Schreiben ersetzt das vom 16. November 2021 (BStBl I S. 2308).
  • Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 16. November 2021 (BStBl I S. 2308) sind durch Fettdruck hervorgehoben

Rn. 13 zu § 3 Nr. 39 S. 2 EStG:

  • Der Ausschluss der Einbeziehung von Arbeitnehmern, die über Insider-Informationen iSd. der EU-Marktmissbrauchsverordnung oder anderer anwendbarer Gesetze verfügen, ist als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung/Vermeidung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geboten und steht der Inanspruchnahme des Freibetrags bei den übrigen einzubeziehenden Arbeitnehmern nicht entgegen.

Rn. 35.1 zu § 19a Abs. 1 S. 3 EStG:

  • Bei Vermögensbeteiligungen gelten die allgemeinen Grundsätze zum Zufluss von Arbeitslohn (vgl. R38.2 LStR, H38.2 LStH