Wo es nichts zu verteilen gibt, gibt es auch keine Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen besonders kniffligen Fall zu entscheiden. Ein Arbeitgeber…
Wo es nichts zu verteilen gibt, gibt es auch keine Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen besonders kniffligen Fall zu entscheiden. Ein Arbeitgeber…
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