Nachdem zum 1.1.2013 die Minijob-Grenze um 50 EUR p.m. angehoben wird, ergeben sich einige wesentliche Änderungen und Übergangsfälle für die Entgeltabrechnung, zu welchen die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Übersicht veröffentlicht hat: Änderungen zu den Mini- und Midi-Jobs ab 1.1.2013