Nachdem zum 1.1.2013 die Minijob-Grenze um 50 EUR p.m. angehoben wird, ergeben sich einige wesentliche Änderungen und Übergangsfälle für die Entgeltabrechnung, zu welchen die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Übersicht veröffentlicht hat:
Nachdem zum 1.1.2013 die Minijob-Grenze um 50 EUR p.m. angehoben wird, ergeben sich einige wesentliche Änderungen und Übergangsfälle für die Entgeltabrechnung, zu welchen die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Übersicht veröffentlicht hat:
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