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Aktuelles aus der Entgeltabrechnung zum Coronavirus – „Quarantäne: Anspruch auf Lohnfortzahlung?“ Teil 4

By 15. März 2020März 16th, 2020Aktuelles, Allgemein

Sind Beschäftigte in Folge behördlicher Maßnahmen selbst betroffener Adressat, bspw. durch Quarantäne, stellen sich für den Arbeitgeber folgende Fragen zur Lohnfortzahlung:

  1. Besteht in Folge einer behördlichen Maßnahme, bspw. Quarantäne, ein Lohnfortzahlungsanspruch für betroffene Beschäftigte, wenn diese infolge der Viruserkrankung nicht selbst arbeitsunfähig sind?
  2. Wann ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
  3. Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wer kommt dann für den Lohnausfall auf?
  4. Habe Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung?
  5. Wenn ja, wem gegenüber?

zu 5. Erstattungsbehörde / Anträge?

Die zuständigen Entschädigungsbehörden, soweit bekannt, ggf. mit Verlinkung, sind:

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen von Versicherten finden Sie auch bei der BZgA unter www.infektionsschutz.de.