In immer mehr EU-Staaten erfolgen vermehrt Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und somit auch, ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zurückzuführen.
Die deutsche Rentenversicherung Bund hat in einem online veröffentlichten Fragen- und Antworten-Katalog die wichtigsten Informationen zu Fragen der Entsendung und A1-Bescheinigung zusammengefasst: