13. März 2019: Der Bundestag hat beschlossen, dass die Verdienstgrenzen bei Minijobs nicht dynamisiert werden!
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. März 2019 den Gesetzentwurf vom 8. Oktober 2018 (Bundestags-Drucksache 19/4764), zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Demnach bleibt es auch weiterhin bei der Höchstverdienstgrenze von durchschnittlich 450 EUR p.M. und maximal 5.400 EUR im 12-Monatszeitraum.