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BFH: Das Pauschalierungswahlrecht i. S. d. § 37b EStG ist widerruflich

BFH-Urteil vom 15.6.2016, VI R 54/15:

  • Die gewählte Pauschalierung der Lohnsteuer iSd § 37b EStG kann durch eine später abgegebene (Pauschal)-Lohnsteueranmeldung widerrufen werden.
  • Der Widerruf des Wahlrechts ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
  • Die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer und damit auch einer negativen pauschalen Lohnsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen.