BFH-Urteil vom 15.6.2016, VI R 54/15:
- Die gewählte Pauschalierung der Lohnsteuer iSd § 37b EStG kann durch eine später abgegebene (Pauschal)-Lohnsteueranmeldung widerrufen werden.
- Der Widerruf des Wahlrechts ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
- Die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer und damit auch einer negativen pauschalen Lohnsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen.