Nachdem zum 1.1.2013 die Minijob- und Gleitzonengrenze jeweils um 50 EUR p.m. angehoben werden, ergeben sich einige wesentliche Änderungen und Übergangsfälle für die Entgeltabrechnung, zu welchen Sie in der summa summarum Ausgabe 6/2012 einige Fallbeispiele zu den Änderungen bei den Mini- und Midijobs finden können: