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Sonstiger Bezug / Einmalzahlungen (SV)

By 7. Mai 2012Allgemein

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gewährt werden, sind für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Entgeltabrechnungszeitraum, nach dem sog. Zuflussprinzip, zuzuordnen, in dem sie gezahlt werden.

Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem Arbeitsentgelt des laufenden Lohnabrechnungszeitraumes, die Beitragsbemessungsgrenze nicht, so können die Beiträge aus dem Gesamtentgelt berechnet werden.