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Steuerpflicht

By 8. Oktober 2011Allgemein

Natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. die gesamten Einkünfte un­terliegen hier grund­sätzlich der Steuerpflicht, gleichgültig, ob sie im In- oder Ausland erzielt wurden (unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ausländischer Ar­beitslohn steuerfrei sein!).

Alle anderen Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnli­chen Aufent­halt haben, aber Arbeitslohn beziehen, der hier der Steuerpflicht unter­liegt, sind beschränkt steuerpflichtig. Für diesen Personenkreis wird keine Steuerkarte ausge­stellt. Die Be­steuerungsmerkmale gehen aus einer vom Betriebsstättenfinanzamt auszustellenden Bescheinigung hervor.