Bericht aus der Zeitschrift der Betrieb:
Am 29. 5. 2009 trat das BilMoG in Kraft (BGBl. I 2009 S. 1102). Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des HGB für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
Die wichtigsten Punkte sind im Betrieb unterfolgendem Link nachzulesen:
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