Es müssen immer 25% für den Unterschiedsbetrag der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kantinenmahlzeiten lohnversteuert werden, soweit der vom ArbN gezahlte Essenspreis unter dem amtlichen Sachbezugswert liegt. Aktuell in 2012…
Es müssen immer 25% für den Unterschiedsbetrag der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kantinenmahlzeiten lohnversteuert werden, soweit der vom ArbN gezahlte Essenspreis unter dem amtlichen Sachbezugswert liegt. Aktuell in 2012…
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