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Wachstumschancengesetz: Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren

By 25. Dezember 2024März 25th, 2025Aktuelles, Allgemein

§ 39b Abs. 3 S. 9 und 10 EStG: Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025

  • 1. Januar 2025: Ersatzloser Wegfall der Tarifermäßigung „Fünftelregelung“ im Lohnsteuerverfahren, für außerordentliche Einkünfte iSd. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 EStG
  • Beitrag zum Bürokratieabbau in der Lohnsteuerberechnung
  • Aufhebung § 39b Abs. 3 S. 9 u. 10 EStG: ArbG werden von Prüfungs- und Berechnungsaufwand entlastet
  • Aufhebung § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG: Pflichtveranlagung hat keine Bedeutung mehr, wenn Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug keine Anwendung mehr findet, deshalb soll auch der Pflichtveranlagungstatbestand in Folge der Zusammenballung von Bezügen aufgehoben werden
Hinweis: KEINE Nachteile für ArbN, Tarifermäßigung bzw. Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG kann – wie bisher – im Rahmen Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.