Wie das BMAS am 5. Juli 2019 auf seiner Internetseite mitteilte, bleibt auch in 2020 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung weiterhin mit 4,2 Prozent stabil. Der Abgabesatz bleibt somit auch im dritten Jahr in Folge auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau stabil.
Näheres zur Künstlersozialversicherung:
Laut Mitteilung des BMAS bezieht die Künstlersozialversicherung derzeit über 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein.
Finanzierung der Künstlersozialversicherung:
- Selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie Arbeitnehmer*innen, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge
- Die andere Beitragshälfte wird durch 20% Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen in Höhe von 30%, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert
- Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben
- Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt (2019 und 2020: 4,2%)
- Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte
Entwurf Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020