Die Finanzämter werden in den nächsten Wochen alle Arbeitnehmer über ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 1.1.2012 unterrichten. Veranlassen diese keine Korrektur, werden die Daten als Grundlage für den Lohnsteuerabzug 2012 wirksam.
Inhalt dieses Schreibens wird wie folgt aufgebaut sein:
- Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklasse
- Kirchensteuermerkmal
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Pauschbetrag für behinderte Menschen/Hinterbliebene