Am 4. September 2025 legte das Bundesministerium für Finanzen einen Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vor. Mit dem Gesetz soll das am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland und weiterer notwendiger kurzfristiger Änderungsbedarf umgesetzt werden.
Das Gesetz enthält u.a. folgende Maßnahmen:
- Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie (§ 9 Absatz 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG)
- Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent (§ 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG)
- Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3 300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nummer 26, 26a EStG)
Quelle/Zitationen: Bundesministerium für Finanzen
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