Auf ein neues: Nachdem der erste Anlauf für ein zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) durch das vorzeitige Ampelaus gescheitert war, greift die neue Koalition den Referentenentwurf vom letzten Jahr wieder auf (liegt aktuell mit Bearbeitungsstand 16. Juli 2025 den Verbänden vor).
Zielsetzung ist:
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der sinkenden Verbreitungsquote in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) trotz höherer Beschäftigtenzahlen entgegenzuwirken; v. a. soll in kleinen Betrieben und bei Geringverdienenden einer Unterversorgung entgegengewirkt werden.
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mit dem Gesetz die bAV grundsätzlich freiwillige quantitativ und qualitativ zu stärken und Verbreitungshürden abzubauen.
Hinweis: BAV‑Obligatorium oder bundesweit verpflichtendes Opt‑out wurde wegen hoher Eingriffsintensität verworfen. Die Priorität soll weiter auf freiwilligen, tariflich gestützten Lösungen liegen.
Was wird uns voraussichtlich als Änderungen / Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung erwarten?
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Arbeitsrechtliche Maßnahmen
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Weiterentwicklung des 2018 eingeführten Sozialpartnermodells, mit Öffnung auch für nicht‑tarifgebundene (meist kleinere) Unternehmen.
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Erleichterung von Opt‑out‑Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene.
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Flexibilisierung des Abfindungsrechts; vorzeitiger Rentenbezug an neues Hinzuverdienstrecht anpassen.
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Durchgängige Vereinfachung und Entbürokratisierung der bAV‑Prozesse.
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Finanzaufsichtsrechtliche Maßnahmen
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Pensionskassen dürfen bei vorzeitigem Leistungsbezug höhere Zahlungen vereinbaren.
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Bedeckungsvorschriften flexibilisiert, um endfälligere und renditeorientiertere Kapitalanlage zu ermöglichen.
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Sozialpartnermodelle erhalten bessere Möglichkeiten zur Pufferbildung für offensivere Anlagestrategien ohne volatile Auszahlungen.
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Steuerrechtliche Maßnahmen
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Verbesserung des bAV‑Förderbetrags für Beschäftigte mit geringem Einkommen:
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Einkommensgrenze soll dynamisch an die BBG der gesetzlichen RV gekoppelt werden.
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Anhebung des Förderhöchstbetrag.
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Verhinderung von Förderverlust bei Lohnanstieg und Schaffung von Planungssicherheit für Arbeitgeber.
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Digitalisierung & Bürokratieabbau
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Versicherer und Pensions‑Sicherungs‑Verein dürfen Bescheide automatisiert erstellen und digital mit Berechtigten kommunizieren.
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