Dieses Gesetz stärkt den Wirtschaftsstandort, insbesondere durch Änderungen im Einkommensteuerrecht und der Regelung von Forschungszulagen.
Änderungen im Unternehmenssteuergesetz betreffen hingegen eher die Unternehmens- und nicht die Lohnabrechnung direkt.
Für die Entgeltabrechnung sind vor allem Änderungen in den Steuerklassen, Pauschbeträgen und Abzugsmöglichkeiten relevant.
Eine wichtige Änderung für die Entgeltabrechnung / Payroll betrifft die Erhöhung des § 6 EStG für die Bewertung von Firmenwagen auf 100.000 EUR, welche Auswirkungen auf nicht-monetäre Vorteile haben wird. D.h. für die Entgeltabrechnung / Payroll greift unmittelbar die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro bei zur Privatnutzung überlassener vollelektrischer Firmen-Kfz. Dadurch sinken ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben für berechtigte Fahrzeuge. Die übrigen genannten Gesetzesänderungen wirken eher mittelbar auf Personal‑ und Lohnkostenplanung, erfordern aber für die Entgeltabrechnung / Payroll keine unmittelbaren Änderungen im Abrechnungslauf.
Quelle/Zitationen: Bundesgesetzblatt Nr. 161 vom 14. Juli 2025
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