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Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

By 25. Juli 2025Juli 30th, 2025Aktuelles, Allgemein, Seminare

Dieses Gesetz stärkt den Wirtschaftsstandort, insbesondere durch Änderungen im Einkommensteuerrecht und der Regelung von Forschungszulagen.

Änderungen im Unternehmenssteuergesetz betreffen hingegen eher die Unternehmens- und nicht die Lohnabrechnung direkt.

Für die Entgeltabrechnung sind vor allem Änderungen in den Steuerklassen, Pauschbeträgen und Abzugsmöglichkeiten relevant.

Eine wichtige Änderung für die Entgeltabrechnung / Payroll betrifft die Erhöhung des § 6 EStG für die Bewertung von Firmenwagen auf 100.000 EUR, welche Auswirkungen auf nicht-monetäre Vorteile haben wird. D.h. für die Entgeltabrechnung / Payroll greift unmittelbar die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro bei zur Privatnutzung überlassener vollelektrischer Firmen-Kfz. Dadurch sinken ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben für berechtigte Fahrzeuge. Die übrigen genannten Gesetzesänderungen wirken eher mittelbar auf Personal‑ und Lohnkostenplanung, erfordern aber für die Entgeltabrechnung / Payroll keine unmittelbaren Änderungen im Abrechnungslauf.

Quelle/Zitationen: Bundesgesetzblatt Nr. 161 vom 14. Juli 2025

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