Urteilsverkündung in Sachen „Solidaritätszuschlag 2020/2021“ am Mittwoch, den 26. März 2025, 10.00 Uhr
Verfahren BVerfG – 2 BvR 1505/20: BVerfG prüft Soli – Verfassungsmäßigkeit, Solidaritätszuschlag, Fortführung, Verfassung, Gleichheit
- Solidaritätszuschlag steht auf dem Prüfstand, u.a. gehe es darum, inwiefern die Deutsche Einheit weiterhin zusätzliche Finanzierung benötigt
- Seit 2021 gilt der Soli für 90% der Steuerzahler schon nicht mehr, aktuell geht es um die verbliebenen Betroffenen wie Gutverdiener und Unternehmen
- Sollte der Karlsruher Senat der Ansicht der FDP-Beschwerdeführer folgen und Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das wohl die nächste Bundesregierung vor eine weitere große Herausforderung stellen
- Für 2025 sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant – die wohl wegfallen würden
- Es könnte noch schlimmer kommen: Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus Soli der vergangenen Jahre zurückzahlen muss, d.h. seit 2020 ca. 65 Mrd. EUR
- Verfassungsbeschwerde sei unter fünf anhängigen Verfahren als Pilotverfahren ausgewählt worden
- Ein Urteil spricht das Gericht in der Regel erst einige Monate später (2 BvR 1505/20)
Quelle/Zitationen: Beck-Verlag
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 12. November 2024 (siehe Pressemitteilung Nr. 81/2024 vom 26. September 2024) am
Mittwoch, den 26. März 2025, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe,
sein Urteil verkünden.
Quelle/Zitationen: Bundesverfassungsgericht