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Riester Rente 2025

By 25. Dezember 2024März 25th, 2025Aktuelles, Allgemein

Jahressteuergesetz 2022 – Änderungen im Zulagenverfahren ab 1. Januar 2025

Optimierung bei Auszahlung der Riester-Zulage
Für Zulagenverfahren der Riester-Rente ergeben sich durch Wirksamwerden des „Jahressteuergesetzes 2022“ ab 2025 weitere Änderungen:

  • Zulagenrückforderungen werden für meisten Riester-Sparer der Vergangenheit angehören
  • Behebung eines wesentlichen Kritikpunkt an Riester-Rente bzw. am Zulagenverfahren

Prüfung vor Auszahlung der Riester-Zulage

  • Maschinelle Prüfung für alle ab Beitragsjahr 2024 gestellten Zulagenanträge, vor Auszahlung der Riester-Zulage, der im Zulagenantrag enthaltenen Angaben zur Zulageberechtigung, zu Einkommen u. Kindergeldberechtigung
  • Auszahlung der Riester-Zulage an Anbieter zur Gutschrift auf dem Riester-Vertrag erfolgt nur dann, wenn die übermittelten Daten durch den Datenabgleich bestätigt werden
  • Verfahrensumstellung soll Rückforderungen Riester-Zulagen weitestgehend vermeiden

Festsetzungsbescheid nicht gewährter Riester-Zulage

  • Ergibt maschineller Datenabgleich, dass keine Zulagebe-rechtigung besteht, wird die beantragte Riester-Zulage nicht an Anbieter zur Gutschrift auf Riester-Vertrag ausgezahlt
  • Gleiches gilt, wenn für das im Zulageantrag angegebene Kind keine Kindergeldberechtigung vorliegt und somit kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht
  • In diesem Fall weicht berechnete Zulage von beantragter Zulage ab
  • Riester-Sparer werden jetzt direkt von Zentraler Zulagen-stelle für Altersvermögen (ZfA) informiert
  • Sparer erhalten Festsetzungsbescheid von Amts wegen
  • Gegen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden
  • Änderung betrifft alle Zulageanträge ab Beitragsjahr 2024
  • Trotz sehr umfangreicher Prüfungen vor Auszahlung Riester-Zulagen, kann es in Einzelfällen zu Rückforderungen von Zulagen kommen
  • Dies kann z.B. der Fall sein, wenn nach Auszahlung der Riester-Zulagen Kinderzulage Ehepartner oder Ehepartnerin zuge-ordnet wird o. sich Anzahl beantragter Kinderzulagen verringert
  • Ebenso wird Riester-Zulage zurückgefordert, wenn Kindergeld-berechtigung von Familienkasse rückwirkend aufgehoben wird
  • Weiteres Beispiel ist, wenn Zulageberechtigung auf einer mög-lichenKindererziehungszeit beruhte, die nicht rechtzeitig bean-tragt oder wird Kindererziehungszeit nicht bewilligt
  • Festsetzungsbescheid von Amts wegen
  • Gegen diesen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden