Beitragsanhebung und Neuregelung der Elterneigenschaften in der gesetzlichen Pflegeversicherung, angekündigt zum 1. Juli 2023!
Beitrag Pflegeversicherung:
- Beitragssatzanhebung soziale Pflegeversicherung um 0,35% auf 3,40%
- Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,25% auf 0,6%
- Entlastung ab zweiten bis zum fünften Kind um je 0,25%
(Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils – Beschluss 1. Senat vom 7. April 2022 – 1 BvL 3/18 -, Rn. 1-376) - Ergänzung einer Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes im Falle kurzfristigen Liquiditätsbedarfs)
Geld- und Sachleistungen:
- Schaffen einer automatischen, regelhaften Anpassung der Geld- und Sachleistungsbeträge für 2025 und 2028
- Ausweitung Anspruch auf Pflege-unterstützungsgeld auf jährlich bis zu 10 Arbeitstage pro Pflegeperson
- Erhöhung des Pflegegelds sowie der ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5%
- Erhöhung der Leistungszuschläge zur Reduzierung der Eigenanteile in vollstationärer Pflege ab 1. Januar 2024 um 5 bis 10%
Pflegeanspruch:
- Vereinfachte Inanspruchnahme von Unterstützung häuslicher Pflege
- Beschleunigung Pflegepersonalbe-messungsverfahrens durch weitere Ausbaustufen
- Einrichtung Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Pflege für bessere Nutzung digitaler Pflegeangebote