Neuer Mindestlohn ab 1. Oktober 2022: 12 Euro pro Zeitstunde
Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) – 2022:
- Mindestlohn vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022: 9,82 EUR pro Zeitstunde
- Mindestlohn seit 1. Juli 2022: 10,45 EUR pro Zeitstunde
Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022, auf 12 EUR pro Zeitstunde „Mindestlohnerhöhungsgesetz“
- Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.
- Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden, erstmalig wieder im Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Grundsatz zum Mindestlohngesetz (kurz: MiLoG):
- Der gesetzliche Mindestlohn ist grundsätzlich in Geld zu leisten, dieser kann auch nicht durch Vereinbarungen abgedungen werden.
- D.h. auch eine alternative Abgeltung der Arbeitsleistung durch eine Sachzuwendung, anstelle des gesetzlichen Mindestlohns ist dem Mindestlohngesetz nach ausgeschlossen.
- Ausnahme: Entgeltumwandlung iSd. § 1a Abs. 1 BetrAVG sind aus dem gesetzlichen Mindestlohn möglich.