Coronavirus: Informationen zur Unterstützung.
Die Bundesregierung: Das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Kurzarbeit:
Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.
Kommt es in Folge der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu einer vorübergehenden Reduzierung der betriebsüblichen Arbeitszeiten, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld erhalten.
Nachfolgend die verabschiedeten Erleichterungen:
- Erfordernis, dass mind. ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sein muss, ist vorübergehend auf einen Schwellenwert von 10% abgesenkt
- Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen
- Teilweise / vollständiger Verzichtet zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- Vorübergehende Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate, durch Rechtsverordnung
Weiter Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie über ihre zuständige Arbeitsagentur. Außerdem besteht die Möglichkeit der Online-Anzeige- und Antragsfunktion zur Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus