Nach den heutigen Tagesmeldungen (13. März 2020, 17:00 Uhr) schließen nun fast alle Bundesländer Schulen sowie Kindertageseinrichtungen bis zum Ende der Osterferien, so bspw. das Saarland, Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Baden-Württemberg, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Nun stellen sich vor allem Beschäftigte, aber auch Personalstellen und insbesondere die Lohnbuchhaltung Fragen, wie:
Haben Beschäftigte in der aktuellen Lage einen Rechtsanspruch, Home Office vom Arbeitgeber/Dienstherren verlangen zu können?
- Grundsätzlich gibt es für Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch, von zu Hause aus arbeiten zu können.
- Home Office können Beschäftigte nur mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, wenn dieser damit einverstanden ist.
- Allerdings kann sich ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Arbeiten aus dem/im Home Office aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
- In einigen Tarifverträgen wurde bereits in der letzten Zeit, dem aktuellen Trend und Verlangen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie, durch die Einräumung von flexiblen Arbeitsplatzregelungen, wie bspw. einen Tag pro Woche im Home Office Rechnung getragen.