Der neue Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 1.300 EUR im Monat
bzw. ab 5.400,01 EUR bis 15.600,00 EUR im 12-Monatszeitraum
Seit dem 1. Juli 2019 ist der offizielle Name für Midijobs „Beschäftigungen im Übergangbereich“.
Vorher war die offizielle Bezeichnung „Beschäftigungen in der Gleitzone“.
Zum 1. Juli 2019 änderte sich nicht nur der Namen, auch erfolgte eine Anhebung der maximalen Verdienstgrenze von bisher max. 850 Euro im Montsdurchschnitt auf nunmehr 1.300 Euro im Monatsdurchschnitt.
Die Folge, mehr Arbeitnehmer*innen werden von der Neuregelung erfasst, was neben den, für die betroffenen Beschäftigten, geringeren Sozialabgaben, auch mehr manuelle Prüfaufwände für die Arbeitgeber mit sich bringt.
Waren bisher nur Arbeitgeber in bestimmten Branchen davon betroffen, erfasst diese Neuregelung nunmehr alle Arbeitgeber mit Teilzeitbeschäftigten.
Die Arbeitgeber profitieren nicht von dieser Anhebung, d.h. deren prozentuale Beitragsbelastung bleibt unverändert, aber dafür gibt es jetzt mehr manuellen Administrationsaufwand oben drauf.
Es bleibt abzuwarten / zu hoffen, ob ggf. wieder die GKV-Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigung in der ehemals Gleitzone, mit dem neuen Übergangsbereich reaktiviert wird. Diese wäre u.E.n. ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau.
Beschäftigte welche bereits vorher schon in der Gleitzone waren, haben mit der Ausdehnung im Übergangsbereich auf 1.300 EUR pro Monat mehr Netto vom Brutto.
Siehe Vergleichsbeispiel, hier sind es ca. 15 EUR mehr Netto seit dem 1. Juli 2019:
Vor dem 1. Juli 2019:
Nach dem 30. Juni 2019: