Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben. Damit setzt die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge um.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll
- im Jahr 2015 um 118 Euro und
- im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden.
Der Kinderfreibetrag soll
- um 144 Euro im Jahr 2015 und
- um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen.
Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom
30. Januar 2015.
Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden.
- Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und
- ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind vorgesehen.
Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, den Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Quelle: Bundesfinanzministerium