Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags: Beschlussfassung des Bundeskabinetts zum Abbau der Kalten Progression:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
- Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
- Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
- Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich