Nachdem zum 1.1.2013 die Minijob-Grenze um 50 EUR p.m. angehoben wird, ergeben sich einige wesentliche Änderungen und Übergangsfälle für die Entgeltabrechnung, zu welchen die Minijob-Zentrale einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ)
veröffentlicht hat:
FAQ_Fragen-Antworten-Katalog zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen