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Arbeitslosengeldanspruch bei einem Arbeitsentgelt von 401 EUR?

By 28. Dezember 2012Aktuelles

Im Jahreswechselseminar vom 6. 12. 2012 wurde die Frage aufgeworfen, ob ein ArbN ALG-Anspruch hat, wenn er mit dem Monatsgehalt zwar über der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) liegt, diese Beschäftigung aber unterhalb von 15 Stunden liegt.

Angeblich soll es einen Fall gegeben haben, wo ein ArbN mit etwas mehr als 400 EUR Monatsgehalt, einer Arbeitszeit aber unterhalb 15 Stunden, kein ALG bekommen haben soll, weil er eben keine 15 Std. pro Woche erreicht/überschritten hat.

Unsere Antwort:

Entscheidend für einen ALG-Anspruch ist ausschließlich eine ALV-versicherungspflichtige Beschäftigung! Diese beginnt bereits, wenn der ArbN mind. 1 EUR über der Minijobgrenze verdient.

Wir haben deshalb in einem Berechnungsprogramm zum ALG-Anspruch ein Entgelt von 401 EUR eingegeben. Nach der Wochenstundenzahl wurde nicht gefragt. Es ergibt sich für 2012 ein täglicher ALG-Anspruch von 5,57 €/mtl. 167,10 €

Sie können das selbst ausprobieren, geben Sie im Internet folgenden Link ein:

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2012#ergebnisse

Wann Arbeitslosigkeit vorliegt und wann nicht, wird von der Bundesagentur in folgendem Artikel beschrieben:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Statistik-SGBII-SGBIII/Generische-Publikationen/Arbeitslosenbegriff-unter-SGBII-und-SGBIII.pdf