Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelte i. S. der Sozialversicherung sind gemäß § 14 SGB IV alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung SVEVo ist zu beachten.
Es wird unterschieden nach laufendem Arbeitsentgelt und Einmalbezügen.