Hierzu gehören einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt gezahlt werden. Diese sind bspw.:
- Abfindungen
- 13. Gehalt
- Gratifikationen
- Urlaubsabgeltung
- Urlaubsgeld
- Tantiemen
- Weihnachtsgeld
Sonstige Bezüge dürfen nicht dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet werden. Die Lohnsteuerermittlung erfolgt über die Jahreslohnsteuertabelle, d.h. es wird die Jahreslohnsteuer erst ohne dann einschließlich dem sonstigen Bezug ermittelt. Da die zu entrichtende Jahres-Lohnsteuer möglichst genau getroffen werden soll, sind zustehende Freibeträge vom voraussichtlichen Jahreseinkommen abzusetzen. Die Differenz ist die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug.