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Arbeitnehmer

By 8. Oktober 2011Allgemein

Arbeitnehmer sind nach § 1 Abs. 1 LStDV alle Personen, die Arbeitslohn beziehen. Im Normalfalle sind es also alle Beschäftigten, die mit dem Abschluß eines Arbeitsvertra­ges ein Dienstverhältnis eingegangen sind.

Auch Personen, die Arbeitslohn aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses beziehen, rech­nen hierzu. Aber auch Witwen und Waisen, die aus dem früheren Arbeitsverhält­nis des Ehemannes bzw. Vaters Bezüge oder Betriebsrenten vom Arbeitgeber erhalten, werden dieser Kategorie zugerechnet (es handelt sich hier um Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers).